1. Allgemeines

1.1 Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle erbrachten Lieferungen und Leistungen aus dem jeweiligen Vertrag. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit der ersten Kenntnis des Kunden, spätestens aber mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil und von unseren Kunden anerkannt. Andere Bedingungen z. B. Einkaufsbedingungen unserer Kunden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart ist.

1.2. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit Vertretern oder anderen Dritten, die in unserem Namen auftreten, sind ebenfalls nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Angebote / Auftragsbestätigung

2.1. Unseren Angeboten liegen die hier festgelegten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Angebote und Bestellungsannahmen sind freibleibend für Preise und Lieferungen. Offensichtliche Angebotsfehler können von uns vor Auftragsannahme berichtigt werden.

2.2. Verträge mit uns kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei fehlender schriftlicher Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Vorschläge für eine Bestellung verpflichten uns erst nach erfolgter Bestellung durch den Kunden und anschließender schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns. An Bestellungen ist der Kunde 3 Wochen gebunden.

2.3. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 1 Woche nach der Auftragsbestätigung seine Bestellung zu ändern. Die Änderungen werden mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam.

2.4. Änderungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden wir nach Möglichkeit ebenfalls berücksichtigen, führen diese jedoch nur gegen vorherige schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme durch den Kunden aus.

2.5. Angaben in Katalogen, Preislisten oder Bestellvorschlägen sind (wie branchenüblich) unverbindlich. Maßgeblich sind die im Einzelfall vereinbarten und mit der Auftragsbestätigung bestätigten Konditionen.

2.6. Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Dies bezieht sich auch auf Farbgebungen. Preise hierfür müssen gesondert angefragt werden. Sonderanfertigungen erfordern in der Regel einen Aufpreis.

2.7 Mit Auftragserteilung versichert der Kunde unter Übernahme der Haftung, dass durch von Ihm vorgeschriebene Herstellung keine Rechte Dritter verletzt werden; der Kunde stellt uns von etwaigen Forderungen Dritter frei.

2.8 Soweit es mit dem für uns erkennbaren Zweck der Bestellung vereinbar ist, sind wir zu Lieferungs-, Leistungs- sowie Konstruktionsänderungen aus technischen Gründen berechtigt. Gleiches gilt für handelsübliche materialbedingte Abweichungen von Struktur und Farbe.

 

3. Stornierung Rücktritt Warenrücknahme Änderung

3.1. Eine Aufhebung abgeschlossener Verträge bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Anspruch auf Vertragsaufhebung besteht nicht.

3.2. Wird ein Vertrag auf Wunsch des Kunden einvernehmlich aufgehoben, so hat der Kunde uns alle bis zum Zeitpunkt der Aufhebung entstandenen Aufwendungen zu ersetzten, auch wenn dies in der Aufhebungsvereinbarung nicht gesondert vereinbart ist.

3.3. Bei Sonderanfertigungen oder von uns bei Dritten bezogenen Waren ist eine Vertragsaufhebung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Prototypen.

3.4. Für Ware oder Musterstellungen, die beim Benutzer bereits im Gebrauch war, kann eine Wertminderung in Rechnung gestellt werden. Beschädigte Ware wird in Rechnung gestellt.

 

4. Preise

4.1. Unsere Preise geben wir zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer exklusiver Verpackung und Versicherung an.

4.2. Bei Bestellungen unter 60 € netto berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 €.

4.3.  Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 3 Monate, so sind wir berechtigt, den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Listenpreis zu berechnen bzw. den Kaufpreis entsprechend der Erhöhung des Listenpreises anzupassen.

4.4.  Die Versandkosten werden individuell, je nach Lieferort, Umfang und Gewicht der jeweiligen Lieferung berechnet.

 

 

5. Transportrisiko

5.1. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Wir tragen dieses Transportrisiko aber nur unter der Voraussetzung, dass uns der Empfänger innerhalb von 48h eine vom Frachtführer anerkannte und gegengezeichnete Bescheinigung auf dem Empfangsschein oder Frachtbrief über Art und Umfang eines festgestellten Transportschadens zur Verfügung stellt, soweit möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung.

5.2. Soweit wir die Ware nicht selbst ausliefern, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zu Versendung der Ware bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

 

6. Lieferzeit und Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferzeit wird grundsätzlich in Kalenderwochen festgelegt. Der Liefertermin in der bestätigten Woche bleibt unserer Auswahl vorbehalten.

6.2. Ein in den Vertragsunterlagen für Lieferungen oder Leistungen bestimmtes Datum oder eine bestimmte Frist bezeichnet lediglich die Fälligkeit der Lieferung. Werden solche Liefertermine um über 1 Woche überschritten, wird der Kunde über den Lieferverzug informiert. Fixe Termine oder Fristen müssen schriftlich oder unmissverständlich vereinbart sein.

6.3. Für die Lieferfrist gelten alle Vorbehalte, die sich aus unvorhergesehenen Hindernissen sowohl im eigenen Betrieb als auch denen der Zulieferer sowie aus höherer Gewalt ergeben können. Darunter fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse wie zum Beispiel behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Anlieferung und Produktion, usw…In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung und/oder sonstige Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer hierfür Schadensersatz verlangen kann. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate an, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

6.4. Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird, eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Frist bleibt ungerührt.

6.5. Der Kunde hat, falls der Versand auf seinen Wunsch verschoben wird, beginnend mit dem Monat, der auf die Bekanntgabe der Versandbereitschaft folgt, die Lagerkosten zu tragen. Bei Lagerung auf unserem Betriebsgelände sind wir berechtigt, pro angefangenen Monat 2 % des Rechnungsbetrages zu berechnen.

6.6. Abrufaufträge sind standardmäßig auf längstens 1 Jahr befristet und sind in der Zeit abzunehmen. Die Mindestabruffrist beträgt soweit nicht anders vereinbart 30 Kalendertage.

 

 

7. Zahlungen

7.1. Zahlungen werden nach Lieferung und Zugang der Rechnung sofort fällig.. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Falls auf der Auftragsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen, kann bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ein Skonto gewährt werden.
Dienstleistungen (Verträge, Montage, Planungsleistungen und Kundendienst) sind sofort und ohne Skonto zahlbar.

7.2. Bei Einzelaufträgen als auch bei Rahmenaufträgen können Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen gefordert werden. Bei Aufträgen über 10.000 € können wir folgende Zahlungsweise verlangen:
– 1/3 Anzahlung nach Auftragsbestätigung
– 1/3 Abschlagszahlung bei Lieferbereitschaft
– 1/3 Schlusszahlung nach erfolgter Lieferung, jedoch 30 Tage nach gemeldeter Lieferbereitschaft.

7.3. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Fälligkeit beglichen, ist der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Von diesem Zeitpunkt an ist unsere Forderung mit mindestens 8% über dem Basiszinssatz (BGB) zu verzinsen. Der Nachweis höherer Zinsen bleibt vorbehalten.

7.4. Eine Aufrechnung durch unsere Kunden ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

7.5. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditunwürdigkeit des Kunden bereits bei Vertragsabschluß erkennen lassen, sind wir vorbehaltlich aller sonstigen Rechte berechtigt, nach unserer Wahl von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten, den Gegenwert der Lieferung durch Nachnahme oder Vorkasse zu erheben oder andere Sicherheitsleistungen für weitere Lieferungen zu verlangen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich unter Übergabe sämtlicher, für eine Intervention erforderlichen Unterlagen schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzten können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

8.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8.3. Wird die Ware an einen Ort außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte verbracht und ist der Kaufpreis nicht bezahlt, ist der Käufer vom Kunden insbesondere zu verpflichten, sicherzustellen dass wir Eigentümer der ausgelieferten Ware bis zu deren Bezahlung bleiben oder ein entsprechendes Sicherungsrecht für uns begründet wird. Der Käufer ist zu verpflichten, uns hierüber zu informieren.

 

9. Beanstandungen/ Gewährleistungen

9.1 Auf alle Standardprodukte gibt es eine Garantie von 3 Jahren. Ausgeschlossen sind Verschleißteile, wie Gasfedern oder Ähnliches. Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen müssen, wenden Sie sich bitte an die eingetragene Firmenanschrift.

9.2. Wir haften für Sachmängel, deren Ursachen nachweisbar im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion liegen und deren Ursache bei Gefahrübergang bereits vorlag. Nicht gewährleistet wird für natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung (wie z. B. nasse Neubauräume, Einlagerung in feuchten Räumen, fehlerhafte Reinigung, Wartung und Bedienung, mutwillige Beschädigung, eigenmächtiger Um- oder Anbau usw.). Gewährleistet wird nicht für Sonderanfertigungen nach Konstruktionsunterlagen des Auftraggebers. Wir behalten uns ständig technische Verbesserungen vor, welche weder von uns als Mangel oder Beanstandung gewertet werden können, daher wird in solch einem Fall generell auch keine Gewährleistung übernommen Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorsieht. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang.

9.3. Eine Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn uns der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitgeteilt wird. Das beanstandete Stück ist uns zur Prüfung zu überlassen oder jederzeit zugänglich zu machen. Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Leistungserbringung auch bezüglich eines vom Kunden benutzbaren Teils der Leistung -, versteckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb des in Ziffer 9.1. genannten Gewährleistungszeitraums, schriftlich zu rügen.

9.4. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst werden. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden auf Gewährleistung aus. Soweit Stückzahl- und Gewichtsmängel nach den vorstehenden Untersuchungspflichten bereits bei Anlieferung erkennbar waren, hat der Kunde diese Mängel bei Empfang der Ware gegenüber dem Transportunternehmer zu beanstanden und die Beanstandung bescheinigen zu lassen. Eine nicht fristgerechte oder formgerechte Rüge schließt auch insoweit jeglichen Anspruch des Kunden auf Gewährleistung aus.

9.5. Nach begonnener Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware sowie deren Weiterversand sind Mängelrügen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Qualitäts- oder Versandschäden. Geringe Abweichungen bezüglich Güte und Abmessungen berechtigen nicht zur Reklamation.

9.6. Für genaue Übereinstimmungen mit Farbmustern sowie für die absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Oberflächen bei verschiedenen Möbelstücken kann keine Gewähr übernommen werden.

9.7. Durch Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, vom Kunden den Ersatz der uns hierdurch entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

9.8. Rücksendungen dürfen nur mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis erfolgen.

9.9. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, für die uns entstandenen Aufwendungen Ersatz zu verlangen.

 

10. Ausschluss und Begrenzung der Haftung

10.1. Wir haften nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen. Dies gilt nicht soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird insbesondere:
– für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
– im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10.2. Im Falle der Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen sowie der Haftung ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.

10.3. Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft uns nur, wenn wir das Beschaffungsrisiko ausdrücklich kraft schriftlicher Vereinbarung übernommen haben.

10.4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

11. Muster / Sonderanfertigungen

11.1. An Abbildungen, CAD-Daten, Zeichnungen, sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind auf Verlangen zurückzusenden und dürfen an Dritte nicht ohne unser Einverständnis weitergegeben werden.

11.2. Sonderanfertigungen sind käuflich zu übernehmen und vom Umtausch ausgeschlossen.

11.3. Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Der Kunde übernimmt die Haftung dafür, dass durch von ihm vorgeschriebene Herstellung keine Rechte Dritter verletzt werden.

11.4. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist der Sitz des Verkäufers.
Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist daneben berechtigt, nach seiner Wahl auch am Sitz des Kunden zu klagen.

 

13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Änderungen dieser Vertragsbedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

14. Montage- und Servicekosten

14.1. Montage- und sonstige Serviceleistungen sind im Lieferumfang nicht enthalten. Montagen und Serviceleistungen durch uns bei und nach der Anlieferung werden nur auf gesonderte Bestellung ausgeführt und bedürfen der rechtzeitigen vorherigen Absprache.

14.2. Montagesätze und die Montagekostenmindestpauschale richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Im Objektfall können die Montagesätze individuell abgestimmt werden.